Abgeltungsteuer

Am 01.01.2009 tritt im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 die Abgeltungsteuer in Kraft*

Die Abgeltungsteuer (nur für natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland) regelt die Besteuerung der Kapitalerträge im Privatvermögen. Die Abgrenzung zwischen privatem und betrieblichem Vermögen ist deshalb zu beachten:

Im Privatvermögen hat die Steuer im Grundsatz abgeltende Wirkung, so dass dort auch Verlustverrechnungs- und Quellensteuer-Töpfe geführt werden.

Im betrieblichen Bereich ergibt sich keine Abgeltungs- wirkung, sondern lediglich eine Vorauszahlung auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Bei betrieblichen Erträgen wird  kein Verlust- und Quellensteuer-Topf geführt. Zudem erfolgt kein Einbehalt von Kirchensteuer.

Die nachfolgenden Erträge werden einheitlich von der Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer (KEST) + Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer (KiSt)) erfasst. Durch den  Steuerabzug „an der Quelle“ ist künftig die Einkommensteuer des Anlegers auf die folgenden banküblichen Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten:

  • Zinsen, also zum Beispiel Zinsen auf dem Geldkonto, Zinsen aus Fest- oder Termingeldanlagen, Sparverträgen, verzinslichen Wertpapieren, Zertifikaten oder Anleihen.
  • Dividenden aus in- und ausländischen Aktien und Genussscheinen.
  • Kursgewinne, die beim Verkauf von Wertpapieren anfallen.
  • Erträge aus Investmentfonds oder Termingeschäften.
 

Nicht von der Abgeltungsteuer auf Bankebene erfasst werden (Veranlagung erforderlich!):

  • Thesaurierungen von ausländischen Fonds (weder KEST noch Soli oder Kirchensteuer)**.
  • KiSt Einbehalt bei inländischen thesaurierenden Fonds (KEST und Soli werden einbehalten).
**Hinweis: Da das Kreditinstitut bei der späteren Veräußerung der Fondsanteile einen Steuerabzug auf die besitzanteiligen ausschüttungsgleichen Erträge vornimmt, ist der Anleger im Zeitpunkt des Verkaufes doppelt besteuert, kann sich aber die zu viel gezahlte Steuer im Veranlagungsjahr des Veräußerungsvorgangs erstatten lassen (keine Änderung zum heutigen Verfahren).

 

Die Abgeltungsteuer wird bei der Gutschrift der Erträge und bei Kursgewinnen sofort abgezogen. Die neue, zeitlich unbegrenzte Kursgewinnbesteuerung erfasst alle Wertpapiere, die nach diesem Stichtag gekauft werden.

Hinweis: Der Ausweis der Abgeltungsteuer in den Wertpapierabrechnungen erfolgt unter der Sparte KESt.

Die wichtigsten Informationen im Überblick

  

FAQs zum Thema Abgeltungsteuer

Wir haben die wichtigsten Informationen zum Thema Abgeltungsteuer als pdf zum Download zusammengestellt:

In den FAQs finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Bestandsschutz
  • Verlustverrechnung
  • Kirchensteuer
  • Freistellungsauftrag
  • Steuerausländer

  • Wichtige Änderungen bei Veräußerungsvorgängen
  • Finanzinnovationen, Anleihen und Genussscheine
  • Steuerbescheinigung / Veranlagung beim Finanzamt
  • Depotüberträge
  • Übertrag von Verlust- und Quellensteuer-Töpfen
  • Investmentfonds
  • Prozentualer Abschlag beim verfügbaren Betrag
  • Darstellung der Jahressteuerberechnung
  • Rundungs- und Abschneideregeln
  • Sonderfall: “Wiederaufleben“ des Freistellungsauftrages

Musterbelege zur Abgeltungsteuer

Beispiel Wertpapierabrechnung

Downloads:

Bei folgenden Belegen finden Sie in Zukunft Informationen zur Abgeltungsteuer:

Wertpapierabrechnung, Belege zu Dividenden, Zinsen und Kapitalmaßnahmen, Vermögensstatus, Festgeld-Belege.

Beispiel Festgeldfälligkeit

Downloads:

Abkürzungen zum Thema Abgeltungsteuer:

AgSt = Abgeltungsteuer (entspricht der KESt + SolZ + ggf. KiSt)
FSA = Freistellungsauftrag
KESt = Kapitalertragsteuer
KiSt = Kirchensteuer
NVB = Nichtveranlagungs-Bescheinigung
SoliZ = Solidaritätszuschlag
VVT = Verlustverrechnungstopf

*Bitte beachten Sie:

Obige Angaben wurden auf Grund der uns zur Verfügung stehende Informationen (Stand 05.12.2008) zusammengestellt
und behandeln nur die wichtigsten Änderungen. Die endgültige steuerliche Behandlung ist abhängig von den persönlichen
Verhältnissen des Steuerpflichtigen und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Bei allen steuerrechtlichen
Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

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Dann rufen Sie unsere
DAB Service-Hotline an:
0 18 02 / 25 45 25

(Nur 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunk kann ggf. abweichen.)

abgeltungsteuer.de

Interessante Artikel und ein Glossar zum Thema Abgeltungsteuer finden Sie im Portal abgeltungsteuer.de.

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