Rürup-Rente
Mit Steuervorteilen vorsorgen: Für Selbstständige und Freiberufler!
Selbstständige und Freiberufler müssen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen - und haben keinen Anspruch auf die Riester-Rente. Um auch diesem Personenkreis bei ihrer privaten Vorsorge zu unterstützen, führte der Staat 2005 die private Basisrente - besser bekannt unter der Bezeichnung "Rürup-Rente" - ein.
Die staatlich Förderung bezieht sich dabei ausschließlich auf attraktive Steuervorteile: Die Beiträge zur Rürup-Vorsorge sind steuerlich absetzbar und können ab 2025 sogar voll geltend gemacht werden. Die lebenslangen Rentenzahlungen beginnen
dann ab dem 65. Lebensjahr. Insofern kann sich die Rürup-Rente auch für Angestellte und Beamte lohnen.
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Die staatlichen Zuschüsse für die Rürup-Rente:
| Jahre | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | ... | 2024 | 2025 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge | 64% | 66% | 68% | 70% | 72% | 74% | 76% | ... | 98% | 100% |
Die Fakten im Überblick:
- Lebenslange Rente garantiert.
- Attraktive Steuervorteile während der Ansparphase.*
- Begrenzte Verteuerung während der Auszahlphase.
- Hartz IV sicher: Keine Liquidation bei Arbeitslosigkeit oder Insolvenz.
- Flexibilität bei den Einzahlungen.
Haben Sie noch Fragen?
Unser Partner Hoesch & Partner berät Sie gerne unverbindlich und individuell.
* Die steuerliche Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen und kann künftigen Änderungen unterworfen sein – fragen Sie Ihren Steuerberater.
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