DABbank

Wichtige Hinweise und AGB

Gut zu wissen!

Finden Sie auf den folgenden Seiten wichtige Informationen für Sie als DAB Kunde. Von AGB über Datenschutz bis Daytrading.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erhalt und Zahlung von Provisionen
Zum Zwecke der Qualitätsverbesserung der angebotenen Dienstleistungen sowie zur Reduktion der Transaktionskosten können Anlagegesellschaften (z.B. Kapitalanlagegesellschaft bei Investmentfonds-Anteilen, Emittent bei Zertifikaten oder sonstigen Wertpapieren, Beteiligungsgesellschaft bei Beteiligungen an Geschlossenen Fonds) und/oder Handelspartner der DAB bank und/oder einem ggf. vorhandenen kundenbetreuenden Vermittler/Vermögensverwalter Zahlungen zuwenden, die sich z.B. am jeweiligen Umsatz im oder an der Höhe des für den Kunden verwahrten Bestandes im jeweiligen Produkt orientieren und die bis zu 100 % der für das Produkt ausgewiesenen Verwaltungskosten, Ausgabeaufschläge oder Transaktionskosten betragen können. DAB bank und/oder Anlagegesellschaft und/oder Handelspartner der Bank können vom Kunden vereinnahmte Zahlungen (z.B. Transaktionsentgelte, Ausgabeaufschläge, Zinsen, Depotführungsentgelte, Verwaltungsgebühren) oder Zahlungen, die sich z.B. am jeweiligen Umsatz oder an der Höhe des für den Kunden verwahrten Bestandes im Wertpapier orientieren und die bis zu 100 % der für das Produkt ausgewiesenen Verwaltungskosten betragen können, dem kundenbetreuenden Vermittler/Vermögensverwalter bis in voller Höhe zuwenden. Dadurch können Beratung/Vermögensverwaltung beeinflußt werden. Art und Höhe der Zahlung je Produkt können daher kostenfrei bei der DAB bank oder beim ggf. vorhandenen Vermittler/Vermögensverwalter erfragt werden.

Geltung börsenähnlicher Regelungen im außerbörslichen Handel; Vorsicht bei marktfernen Kursen
Ebenso wie die Satzungen der deutschen Börsen Regelungen zur Behandlung nicht marktgerechter Transaktionen enthalten (z.B. in den EUWAX-Richtlinien der Stuttgarter Börse oder den jeweils an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) gültigen Regelwerken), gelten gleichlautende oder ähnliche Regelungen auch für das außerbörsliche Handelsangebot der DAB bank. Kommen dabei Transaktionen zustande, bei denen die Kurse um mindestens 10 % (bzw. 1 % bei Aktien oder Wertpapieren, die in Prozent notiert werden) oder um mehr als EUR 2,50 vom marktgerechten Preis (z.B. Börsenpreis) abweichen, so haben die außerbörslichen Handelspartner das Recht, die fehlerhafte Transaktion bis um 13:00 Uhr des auf den Handelstag folgenden Börsenhandelstages der Frankfurter Wertpapierbörse rückabzuwickeln. Soweit auf das außerbörsliche Geschäft eine Regelung anzuwenden ist, die inhaltsgleich mit einer Regelung eines Regelwerks einer deutschen Börse ist – bzw. wenn auf diese verwiesen wird – gelten die dort festgelegten Abweichungsgrenzen. Beachten Sie bei Ihren Dispositionen, dass solche Transaktionen vom Handelspartner rückabgewickelt werden können. Verfügen Sie daher über aus diesen Geschäften erlangte Gewinne nicht vor dem übernächsten Bankarbeitstag, da unter Umständen erst dann eine Rückabwicklung in Ihrem Depot ausgewiesen wird.

Kursanzeige im Handelssystem der DAB bank und auf den Internetseiten der DAB bank
Kursinformationsdaten, die über das Online-Handelssystem oder auf den Internetseiten der DAB bank angezeigt werden, erhält die DAB bank von Dritten. Auf den Inhalt dieser Daten hat die DAB bank keinen Einfluss, insbesondere prüft sie nicht deren Richtigkeit oder Vollständigkeit und haftet auch nicht für Schäden, die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kursinformationsdaten entstehen.

Anzeige des Kontostandes und verfügbaren Betrages im Handelssystem
Das Handelssystem der DAB bank stellt Ihnen Verkaufserlöse aus bereits bestätigten Wertpapierverkäufen schon vor deren Eingang zur Verfügung. Hierdurch kann es bei sofortiger Wiederanlage des Betrages in Einzelfällen vorkommen, dass Ihr Geldkonto bis zum Eingang des Erlöses kurzfristig ins Soll gerät.

Einschränkung der Orderarten bei XETRA-, Neuemissions- und Optionsscheinhandel
Im Optionsscheinhandel und beim Handel mit Neuemissionen am ersten Handelstag behält sich die DAB bank vor, nur limitierte Aufträge auszuführen. Gleiches gilt für den XETRA-Handel – mit Ausnahme der DAX 30 Werte und der Exchange Traded Funds (ETF).

Fondsorders
Fondsorders erreichen die Kapitalanlagegesellschaft zur gleichtägigen Berükksichtigung, sofern sie uns, je nach Fonds, mindestens 30 - 120 Minuten vor der von der Kapitalanlagegesellschaft angegebenen Annahmeschlusszeit erteilt werden. Auf die Abrechnungsmodalitäten der einzelnen Kapitalanlagegesellschaften, welche teilweise nach dem Forward-Pricing-Prinzip oder nur einmal wöchentlich abrechnen, hat die DAB bank keinen Einfluß. Der Verkauf der Fondsanteile ist erst nach der Lieferung durch die jeweilige Kapitalanlagegesellschaft möglich.

Streichung/Änderung von Aufträgen
Aufträge zur Streichung oder Änderung eines vorherigen Auftrages werden vorbehaltlich der zwischenzeitlichen Ausführung des Ursprungsauftrages, bei Fondsorders nur bis zur Weiterleitung des Ursprungsauftrages an die Kapitalanlagegesellschaft entgegengenommen.

Auslandsorders
Taggleiche Orderweiterleitung an den Handelsplatz (Ordercut) erfolgt bei Orderaufgabe während der Börsenöffnungszeiten des jeweiligen Handelsplatzes an folgenden Handelsplätzen:
USA, Niederlande, Dänemark, Italien, Frankreich, Schweden, Spanien, Finnland, Belgien, Norwegen, Österreich, England, Schweiz.
Im Übrigen ist die taggleiche Weiterleitung nach 19:00 Uhr nicht gewährleistet.
Handelbar sind alle elektronisch handelbaren Aktien – in England allerdings nur Aktien des FTSE 350. Max. Ordergröße bei Auslandsorders beträgt 30.000 St. Bitte informieren Sie sich telefonisch über weitere Beschränkungen: 01802 254501 (Nur EUR 0,06 / Anruf Festnetzpreis; Mobilfunkhöchstpreis EUR 0,42 / Minute).

Pilot-Handel
Alle Transaktionen erfolgen seitens der Handelspartner der DAB bank vorbehaltlich der tatsächlichen, termingerechten Durchführung des Börsenganges; die Handelspartner der DAB bank sind zur Rückabwicklung der Transaktionen bei nicht nur geringfügiger Verschiebung oder Absage der Emission berechtigt.

Besonderheiten beim Handel von Wertpapieren US-amerikanischer Emittenten und für "US residents"
Die DAB bank führt beim Handel von Wertpapieren amerikanischer Emittenten durch Kunden mit Bezug zu den USA ("US persons") bis zu 28% der ausgeschütteten Erträge an die US-Steuerbehörde ab, sofern bestimmte Angaben durch den Kunden nicht erfolgen. Bei Konten von Personengesellschaften werden 30% dieser Erträge als Pauschalbesteuerung an die US-Steuerbehörde abgeführt. Die Kontoführung zu einem reduzierten US-Quellensteuersatz bietet die DAB bank aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes für Personengesellschaften NICHT an. Für in den USA ansässige Kunden ("US residents") gilt diese vorweggenommene Pauschalbesteuerung auch für Erträge aus Ausschüttungen von Wertpapieren sonstiger Emittenten sowie für alle Erträge aus Verkaufserlösen.

Überweisungen
Per Internet erteilte Überweisungsaufträge werden nur ausgeführt, wenn deren Summe pro Tag EUR 5.000,00 bzw. ein mit dem Kontoinhaber abweichend vereinbartes Überweisungslimit nicht überschreiten. Faxaufträge sind ausschliesslich auf hinterlegte Referenzkonten möglich. Überweisungen und Lastschriften von DAB Depotkonten werden nur zu Gunsten der angegebenen Referenzkonten ausgeführt.

Haftungsausschluss
Die Haftung für die Erfüllung von im Kundenauftrag abgeschlossenen Geschäften ist ausgeschlossen.

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