Einlagensicherung
Wie sicher sind meine Einlagen wirklich?
- Mehr als alles andere liegt uns die Sicherheit unserer Kunden am Herzen. Deshalb gilt für Kunden der DAB bank nicht nur die gesetzliche Einlagensicherung im Rahmen des Entschädigungsfonds deutscher Banken (EdB), der maximal den Gegenwert von 50.000 Euro absichert. Wir sind freiwilliges Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken.
Aktuell sind die Einlagen jedes einzelnen Privatkunden bis zu einer Höhe von 28,508 Millionen Euro abgesichert. - Unter die geschützten Einlagen fallen Sichteinlagen, Habensalden auf Ihrem Giro- oder Verrechnungskonto, Termingelder, Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe. Dies ist verbindlich auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DAB bank unter Nr. 20 geregelt.
- Mehr Informationen zur Einlagensicherung erhalten Sie beim Bundesverband deutscher Banken

- Mehr Informationen zum Umfang der Einlagensicherung der DAB bank

Was garantiert die Bundesregierung?
- Darüber hinaus hat die Bundesregierung am 5. Oktober 2008 erklärt, dass sie eine 100-prozentige Garantie für die Spar-, Termin und Sichteinlagen der Bürger übernimmt. Diese Komplettgarantie wird damit über die bisherigen Sicherungssysteme hinaus als Staatsgarantie für private Spareinlagen in ganz Deutschland greifen.
- Ausführliche Informationen finden Sie hier

Wie sicher sind meine Wertpapiere?
- Wertpapiere wie Aktien, Anleihen, Fonds oder Zertifikate sind grundsätzlich Eigentum des Anlegers - unabhängig von der Situation der depotführenden Bank.
- Investmentfonds sind Sondervermögen und als solches auch vor einer Insolvenz der Fondsgesellschaft oder der dahinter stehenden Bank geschützt. Zertifikate und Anleihen sind dagegen Inhaberschuldverschreibungen des Emittenten und können bei einer Insolvenz desselben ihren Wert verlieren. Deshalb sollten Sie hier besonders auf die Bonität des Emittenten achten.
