Jahressteuerbescheinigung
Allgemeine Fragen zu den Dokumenten:
- Wann bekomme ich meine Unterlagen?
Der Versand der Jahressteuerbescheinigung beginnt Ende März 2010. Es werden alle Unterlagen komplett versendet oder vollständig im DAB Postmanager abrufbar sein. - Ich habe die Jahressteuerbescheinigung noch nicht erhalten:
Die Ausstellung einer Jahressteuerbescheinigung erfolgt nur, wenn Ihnen im Kalenderjahr 2009 in der Summe positive Erträge zugeflossen sind. Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie keine Jahressteuerbescheinigung. - Auf welchem Weg erhalte ich meine Jahressteuerdokumente?
Wenn Sie Ihre Post über den DAB Postmanager erhalten, so werden auch die o. g. Dokumente in Ihren Postmanager gestellt. Sollten Sie für diese Dokumente die Versandart Post gewählt haben, werden Ihnen die Dokumente postalisch zugestellt. Zusätzlich können Sie die Dokumente in Ihrem Postmanager unter "gelesene Dokumente" aufrufen. - Wieso ist auf meinen Bescheinigungen in der Meldeanschrift des Steuerpflichtigen nur der Name des ersten Depotinhabers angedruckt, obwohl es sich um ein Gemeinschaftsdepot handelt?
Eine Angabe beider Personen in der Meldeanschrift ist nicht möglich, da die Meldeanschriften der beiden Depotinhaber nicht zwingend identisch sind. Daher wird immer die Meldeanschrift des ersten Depotinhabers ausgewiesen. Um eine Zuordnung zu den Depotinhabern dennoch zu gewährleisten, werden in allen Bescheinigungen in der Versandadresse beide Depotinhaber genannt. Weiterhin werden in der Jahressteuerbescheinigung die Inhaber nochmals separat angedruckt.
Jahresbescheinigung:
- Warum erhalte ich keine Jahresbescheinigung für das Jahr 2009?
Die Erstellung der Jahresbescheinigung gemäß §24c AF EStG entfällt seit dem Jahr 2009 und kann auch auf Anfrage nicht erstellt werden.
Sie haben jedoch die Möglichkeit für Altveräußerungstatbestände (Kauf der Wertpapiere vor dem 01.01.2009) ein zusätzliches Reporting für die Anlage SO bei Bedarf anzufordern. Die Bereitstellung dieser Dokumente wird voraussichtlich Mitte Juni 2010 erfolgen, sofern diese von Ihnen angefordert worden sind.
Erträgnisaufstellung
- Bitte beachten Sie, dass Erträgnisaufstellungen für das Geschäftsjahr 2009 nicht automatisch erstellt werden. Bei Bedarf, können Sie eine Erträgnisaufstellung anfordern. Bitte beachten Sie hierzu unser aktuelles Preis- und Leistungsverzeichnis.
Die Bereitstellung dieser Dokumente wird voraussichtlich Mitte Juni 2010 erfolgen, sofern diese von Ihnen angefordert worden sind.
Jahressteuerbescheinigung:
- Wieso werden die Erträge meiner Fremdwährungspapiere mit anderen Beträgen ausgewiesen als auf meinem Abrechnungsbeleg?
Der Ausweis der Beträge in der Jahressteuerbescheinigung muss aufgrund gesetzlicher Vorgaben ausschließlich in EURO erfolgen. - Warum erhalte ich nur eine Jahressteuerbescheinigung, obwohl ich mehrere Depots oder Konten führe?
Jeder Kunde erhält nur eine Steuerbescheinigung unabhängig von der Anzahl der geführten Konten und Depots. Alle Konten und Depots eines privaten Anlegers müssen nach Vorgabe des Gesetzgebers von der Bank steuerlich zusammengefasst werden.
Verlustbescheinigung
- Warum erhalte ich keine Verlustbescheinigung?
Die Verlustbescheinigung wird nur erstellt, sofern eine Ausstellung für das Jahr 2009 angefordert wurde und entsprechende Verluste vorhanden sind. - Warum wird die Verlustbescheinigung nicht auf einem seperaten Beleg ausgewiesen?
Die Verlustbescheinigung ist Teil der Jahressteuerbescheinigung, welche dem amtlichen Muster entspricht und entsprechend erstellt wird.
