Krankenversicherung
Wer kann eine private Krankenversicherung abschließen?
Unabhängig von der Höhe des Verdienstes können sich Beamte, Selbständige, Freiberufler, Ärzte, Zahnärzte oder Ärzte im Praktikum privat krankenversichern.
Für Arbeitnehmer und Arbeiter hingegen gilt eine bestimmte Einkommensgrenze. Liegt der Verdienst darunter, besteht Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse. Liegt der Verdienst über dieser Einkommensgrenze, besteht die Wahlmöglichkeit, sich gesetzlich oder privat zu versichern. Diese auch als Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnete Einkommensgrenze liegt zur Zeit bei EUR 45.900 brutto/Jahr (das sind EUR 3.825 brutto/Monat) und ändert sich jährlich.
Weiterhin sind unter bestimmten Voraussetzungen weitere Personengruppen versicherungspflichtig. Dazu gehören Studenten, Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Bezieher von Arbeitslosengeld.
Wichtig: Wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres prinzipiell versicherungspflichtig wird, aber in den letzten fünf Jahren vor diesem Ereignis privat versichert war, dem kann der Weg in die gesetzliche Krankenkasse versperrt bleiben.
Die Regelungen zur Versicherungspflicht können also mitunter sehr komplex sein. Es ist daher unumgänglich, dass Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren, ob und in welcher Form eine Versicherungspflicht jetzt und in Zukunft besteht und ob und wie Sie zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wechseln können. Oder Sie rufen bei unseren unabhängigen und DAB bank geprüften Partnern an.
Welche Vorteile haben private Krankenversicherungen?
Die bedeutendsten Vorteile privater Krankenversicherungen liegen in der flexiblen und individuellen Tarifgestaltung. Wer möchte, kann sich sehr preiswert auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung absichern – und das oftmals um einiges billiger als in der gesetzlichen Krankenkasse selbst. Und wer den absoluten Komfortschutz sucht, der findet ebenfalls eine Menge Tarifangebote. Wichtige Leitungsmerkmale der privaten Krankenversicherung sind die freie Arzt- und Krankenhauswahl, der in seiner Höhe variierbare Zahnersatz-Zuschuss, die Zuschüsse bei Brillen, die Beitragsrückserstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen oder der weltweite Krankenschutz.
Gesetzliche Krankenversicherungen punkten vor allem dann, wenn die Zahl der zu versichernden Mitglieder einer Familie hoch ist, denn der nicht erwerbstätige Ehepartner und die Kinder sind kostenlos mitversichert. Weiterhin ist auch für Geringverdiener die Relation zwischen Beitrag und Leistung in der gesetzlichen Krankenversicherung sehr gut – allerdings auf Kosten der pflicht- oder freiwillig versicherten Besserverdienenden (Solidarprinzip).
Wird sich die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Zukunft ändern?
Beinahe wöchentlich werden von Regierung, Opposition, Experten und parteiübergreifenden Arbeitsgruppen immer neue Vorschläge erarbeitet, wie das System der gesetzlichen Krankenversicherungen in Zukunft finanziert werden kann. Allen diesen Vorschlägen ist jedoch gemeinsam, dass sie in irgendeiner Art und Weise den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen zusammenstreichen. Die "beliebtesten" Einsparungsmöglichkeiten sind dabei:
- Steigerung der Zuzahlungen. Ob bei Medikamenten, bei Krankenhausaufenthalten oder bei Brillen: Es ist durchaus wahrscheinlich, dass gesetzlich Versicherte in Zukunft tiefer in die Tasche greifen müssen.
- Begrenzung der Medikamentenauswahl. Die Stichworte heißen hier: Generika und Positivliste. Generika sind den Originalpräparaten nachempfundene Medikamente, die diese jedoch in der Wirksamkeit nicht immer ganz erreichen oder sich in den Nebenwirkungen unterscheiden. Und die Positivliste gibt den Ärzten einen abschließenden Katalog an Medikamenten vor, die gesetzlich krankenversicherten Personen auf Kosten ihrer Krankenkasse verordnet werden dürfen. Möchte der Versicherte ein Medikament verschrieben haben, das nicht auf der Positivliste steht, muss er es selbst bezahlen.
- Übernahme des Krankengeldes allein durch den Arbeitnehmer. Wenn der Arbeitgeberanteil wegfällt, muss der Versicherte sein Krankengeld allein absichern – denn die Höhe des Krankengeldes soll sich nicht verändern. Dadurch würde der Beitragsanteil des Versicherten steigen.
- Herausnahme des Sterbegeldes. Das Sterbegeld ist eine so genannte versicherungsfremde Leistung. Ein Abbau dieser Leistung hat unlängst begonnen, denn seit dem 1. Januar 2003 erhalten Hinterbliebene nur noch EUR 525,– Sterbegeld (50 % weniger als zuvor). Für mitversicherte Familienangehörige sind es sogar nur EUR 262,50. Dem gegenüber stehen Bestattungskosten von durchschnittlich EUR 5.000,– . Die Lücke ist nur durch private Vorsorge zu schließen.
- Neue Form der Beitragsberechnung. Bislang galt der Bruttolohn als Grundlage für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge. In Zukunft könnte es so sein, dass Beiträge auch auf Zins- oder Mieteinkünfte erhoben werden.
- Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung. In diesem Falle wäre der nicht erwerbstätige Ehepartner nicht mehr kostenlos mitversichert.
ind die Beiträge auch im Alter noch finanzierbar?
Dass ältere Menschen in überdurchschnittlichem Maße Leistungen der privaten Krankenversicherungen in Anspruch nehmen müssen, ist nachvollziehbar. Private Krankenversicherer bringt dies jedoch in eine schwierige Lage: Erhöhen Sie die Beiträge für ältere Versicherte auf ein kostendeckendes Niveau, so schrecken Sie damit potentielle Neukunden ab. Ohne neue, junge Kunden veraltet jedoch die Versichertengemeinschaft und die Kostenstruktur verschlechtert sich, was wiederum zu Beitragsanhebungen führen kann.
Einen Ausweg aus diesem Dilemma bieten die Altersrückstellungen, die die Krankenversicherer aus den Beiträgen und aus Teilen der erwirtschafteten Gewinne speisen. Wird der Versicherte 65 Jahre, werden aus den bis zu diesem Zeitpunkt gebildeten Rückstellungen Beitragsanteile finanziert. Der Versicherte freut sich, denn dadurch kann ein starkes Ansteigen der Beiträge im Alter vermieden werden.
Diese Altersrückstellungen haben allerdings auch eine andere Seite: Entscheidet sich ein Versicherter, seine private Krankenkasse zu wechseln, so verbleiben die Rückstellungen bei dem alten Versicherer und müssen bei der neuen Versicherung erst wieder aufgebaut werden.
Wie flexibel sind private Krankenversicherungen eigentlich?
Die Flexibilität einer privaten Krankenversicherung findet vor allem Ausdruck in der Art und Weise, wie das so genannte Tarifwechselrecht umgesetzt wird. Damit ist das im Versicherungsvertragsgesetz verankerte Recht des Versicherungsnehmers gemeint, in andere gleichartige Tarife seines Versicherers zu wechseln. Dieser Wechsel ist vor allem dann interessant, wenn der Versicherer einen neuen, preiswerteren Tarif auf den Markt bringt.
Was das Gesetz jedoch nicht verbietet: Der Versicherer darf im Zuge des Tarifwechsels eine Risikoprämie erheben, wenn sich der Gesundheitszustand des Versicherten im Laufe der Zeit verschlechtert hat. Achten Sie daher besonders darauf, dass der Versicherer in seinen Vertragsbedingungen auf die Erhebung derartiger Zuschläge ausdrücklich verzichtet, wenn Sie später einmal in einen Tarif mit gleichem oder einfacherem Versicherungsschutz wechseln wollen.
Freie Kassenwahl. Was heißt das?
Seit dem 01.01.1996 können bis auf wenige Ausnahmen alle Arbeitnehmer ihre gesetzliche Krankenkasse frei wählen - unabhängig von Beruf, Alter oder Einkommen. Und weil alle der über 550 in Deutschland tätigen gesetzlichen Krankenkassen im Kern die gleichen Leistungen anbieten müssen, wird sich Ihre medizinische Versorgung bei Ihrem Hausarzt, im Krankenhaus oder beim Krankengeld nicht verschlechtern. Lediglich bei speziellen Sonderleistungen wie z.B. Akupunktur oder Naturheilverfahren kann es Unterschiede geben - daher sollten Sie sich bei der Kasse, die Ihnen aufgrund eines geringeren Beitragssatzes attraktiv erscheint, über den Einschluss entsprechender Leistungen informieren. Und keine Angst: Keine gesetzliche Krankenkasse, in die Sie eintreten dürfen, darf den Antrag eines Wechslers ablehnen! Sparen Sie also auf einfachste Art und Weise eine Menge Geld. Je nach Einkommen und Krankenkasse oftmals mehr als 1.000,– EUR pro Jahr!
Welche Kündigungsfristen muss ich beim Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse beachten?
In der Regel haben Sie bei Ihrer alten Kasse eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Kündigen Sie z.B. am 15. Mai, so beginnt Ihre Versicherung bei der neuen Kasse zum 1. August - und dauert mindestens 18 Monate an. Sie müssen jedoch innerhalb dieser Kündigungsfrist eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse vorlegen. Doch auch hier keine Angst: Kassen mit gutem Service nehmen Ihnen fast alle Formalitäten ab. Ein Tipp: Erhöht Ihre neue Krankenkasse den Beitragssatz, so entfällt für Sie die 18-monatige Bindungsfrist, wenn Sie zum Ende des Monats der Beitragserhöhung kündigen. So brauchen Sie keine Angst zu haben, den falschen Schritt zu tun.
Wer kann eine private Krankenzusatzversicherung abschließen?
Jeder gesetzlich Versicherte kann seine Absicherungsqualität im Krankheitsfall durch eine private Krankenzusatzversicherung enorm steigern. Und das bereits mit kleinsten Beiträgen. Berechnet werden die Beiträge nach Umfang der versicherten Leistung, Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand.
Welche Vorteile haben private Krankenzusatzversicherungen?
Die gesetzliche Krankenversicherung liefert nur eine Grundversorgung. So zahlen Sie bis zu EUR 5 bei Medikamenten aus eigener Tasche, bei Massagen oder Krankengymnastik tragen Sie 15 % der Kosten, Brillengestelle zahlen Sie allein, bei Brillengläsern erhalten Sie Festbeträge. Kontaktlinsen zahlen Sie jedoch in der Regel selbst. Ebenso müssen Heilpraktikerleistungen und Naturheilverfahren von Ihnen allein übernommen werden. Und wenn Sie über die Kassenleistungen hinaus hochwertigere Zahnersatzleistungen wollen, tragen Sie diese Mehrkosten ebenfalls selbst (inkl. der aus dem gewählten Zahnersatz resultierenden höheren Behandlungskosten). Das alles kann ganz schön ins Geld gehen. Bei einer privaten Krankenzusatzversicherung wählen Sie, welche Leistungen für Sie wichtig sind, und decken diese ab. Entweder übernimmt die Versicherung die Kosten dann zu 100 % oder bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Unsere unabhängigen und DAB bank geprüften Partner helfen Ihnen, den für Ihre Bedürfnisse optimalen Tarif zu finden.
