Neuemissionen
Was ist eine Neuemission?
Eine Neuemission ist der Börsengang einer Aktiengesellschaft. Die betreffende Firma bringt ihre Aktien an die Börse und macht sie dadurch handelbar.
Warum gehen Unternehmen an die Börse?
Der wichtigste Grund für Unternehmen, ihre Aktien an die Börse zu bringen, ist die Beschaffung von neuem Kapital zur Finanzierung des weiteren Wachstums. Sei es, um neue Geschäftsfelder zu erschließen, um neue Produktionsanlagen zu errichten oder um sich an anderen Firmen zu beteiligen beziehungsweise sie aufzukaufen. Die Kapitalbeschaffung funktioniert meist so, dass die Unternehmen ihr Eigenkapital aufstocken, indem sie neue Aktien ausgeben und diese im Rahmen des Börsengangs über die Börse verkaufen.
Wie geht ein Börsengang vonstatten?
Um ihre Aktien an der Börse notieren zu lassen, muss eine Firma selbstverständlich erst in die Rechtsform der Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Zudem muss sie mindestens über EUR 1.250.000,– Grundkapital verfügen oder mindestens 10.000 Aktien emittieren. Wenn sie außerdem mindestens drei Jahre besteht sowie für diese Zeit die vorgesehenen Jahresabschlüsse präsentiert hat, kann sie den Antrag auf Börsenzulassung bei der Börsenzulassungsstelle einer Wertpapierbörse (z. B. Frankfurt) stellen.
Selbstverständlich sind die Voraussetzungen über die Börsenreife eines Unternehmens im Börsengesetz genauestens geregelt.
Der Schritt zur Beantragung der Börsenzulassung erfolgt meist in Kooperation mit den Firmenkundenbetreuern der Hausbank oder auch mit spezialisierten Emissionsberatern.
Der nächste Schritt sieht die Auswahl derjenigen Bank vor, die das Unternehmen als Emissionsführer an die Börse begleitet. Dieser Emissionsführer oder auch Konsortialführer bildet wiederum das so genannte Emissionskonsortium aus verschiedenen Banken, die den Börsengang abwickeln helfen.
Das Emissionskonsortium garantiert beispielsweise eine bestimmte Anzahl Aktien am Markt zu plazieren, und verpflichtet sich auch, in den ersten 30 Tagen nach dem Börsengang kursstabilisierend in das Marktgeschehen einzugreifen. Das kann dann notwendig sein, wenn der Aktienkurs aus Gründen, die das Unternehmen nicht zu verantworten hat, wegzubrechen droht, zum Beispiel bei einer Börsenflaute oder einem Börsencrash.
Was ist ein Zeichnungsgewinn?
Einen Zeichnungsgewinn können diejenigen Anleger einstreichen, die im Rahmen des Börsengangs mit neuen Aktien bedacht wurden. Sie müssen für ihre Papiere den Emissionspreis zahlen. Immer wieder werden Neuemissionen am Tag der Börseneinführung aber mit deutlich höheren Kursen als der Emissionspreis notiert. Ursache hierfür ist, dass eine große Nachfrage das Angebot an Aktien markant übersteigt. Viele Anleger, die im Rahmen der Emissionsphase nicht bedacht wurden, versuchen die gewünschten Titel nach erfolgter Börseneinführung über die Börse zu kaufen.
Die Differenz zwischen Emissionspreis und der ersten Börsennotiz ist der Zeichnungsgewinn - der entsprechende prozentuale Unterschied die Emissionsrendite.
Wie wird der Emissionspreis festgelegt?
Der Emissionspreis ist der Preis, den die Erstzeichner neuer Aktien bezahlen müssen und den der Emittent für seine Papiere erhält. Zur Ermittlung des Emissionspreises startet der Emissionsführer zunächst das so genannte Pre-Marketing. Die Aktienverkäufer des betreffenden Instituts erforschen bei ihren größeren, meist institutionellen Kunden das grundsätzliche Interesse an den neuen Aktien. Daraus wird eine Preisspanne gebildet (Bookbuilding), in der der Emissionspreis liegen sollte. In Deutschland hat sich das so genannte Bookbuilding-Verfahren eingebürgert, um das Interesse der Anleger möglichst vollständig zu erfassen und einen fairen Emissionspreis zu finden. Dieses Verfahren soll Angebot und Nachfrage möglichst weitgehend in Einklang bringen. Im Anschluss daran begibt sich die Unternehmensleitung des Börsenneulings in der Regel auf Reisen. Im Rahmen der so genannten "Road-Show" präsentieren die Vorstände ihr Unternehmen verschiedenen weiteren Großanlegern, Vermögensverwaltern und Fondsmanagern, um für die neuen Aktien zu werben. Das kann im Rahmen von Vorträgen vor einem großen Publikum, im Rahmen von Präsentationen in einem kleinen Kreis von Fachleuten oder auch in Vier-Augen-Gesprächen, so genannten One-to-Ones, erfolgen. Ziel ist aber immer, dass potentielle Aktienkäufer am Ende der Gespräche eine Vorstellung über den Wert des Unternehmens gewonnen haben. Last but not least wird auch die breite Öffentlichkeit im Rahmen einer Emissions-Pressekonferenz informiert - meist einen Tag vor Beginn der Zeichnungsfrist. Nach Abschluss der Road-Show geben die institutionellen Anleger ein Gebot darüber ab, wie viele Aktien sie zu einem bestimmten Preis übernehmen wollen. Anhand mathematischer Modelle berechnet die Emissionsbank dann den optimalen Preis, bei dem die meisten Nachfragen befriedigt werden können. Wenn sich anschliessend die Bank und der Börsenneuling auf den vorgeschlagenen Preis einigen können, ist die Bookbuildingphase beendet und der Emissionspreis für die neuen Aktien festgelegt.
Eine andere Möglichkeit der Preisfindung ist, dass das Unternehmen nach der Pre-Marketing Phase einen Emissionspreis festschreibt - einen Fixpreis - zu dem dann die Aktien gezeichnet werden können. Diese Methode der Preisfindung findet allerdings zugunsten der Bookbuildingmethode immer weniger Anklang.
Die DAB bank selbst legt nicht den Emissionspreis fest und hat auf diesen auch keinen Einfluss.
Wie wird der Emissionsführer festgelegt?
Wenn ein Unternehmen an die Börse gehen will, fordert es zuvor die auf Börsengänge spezialisierten Banken auf, ihr Konzept für die Börsenbegleitung und die eigenen Leistungen zu präsentieren. In diesem so genannten Beauty Contest (Schönheitswettbewerb) werden Punkte wie die Markteinschätzung für den Börsenneuling, die Frage des Börsensegments und Börsenplätze, an denen die Aktien eingeführt werden sollen, diskutiert. Außerdem werden die Eigeninitiative, die die Bank beisteuern soll (z. B. Investor Relations, Unternehmens-Research oder auch die Betreuung nach dem Börsengang), und schließlich die Unternehmensbewertung, die in einen Vorschlag den anvisierten Emissionspreis thematisiert. Neben diesen harten Faktoren, die die Wahl des Emissionsführers beeinflussen, gibt es noch eine Reihe von weichen Faktoren, wie die Beziehungen zwischen Bank und Unternehmen, dem Renommee der Bank oder auch der Kompetenz und Glaubwürdigkeit der involvierten Bankmanager. Ist der Emissionsführer bestimmt worden, bildet er als Nächstes das Emissionskonsortium. In der Auswahl der zu berufenden Banken ist er frei.
Wann kann man bei einer Neuemission zeichnen?
Die Zeichnung einer Neuemission kann nur in der, von der emittierenden Unternehmung und den Konsortialbanken vorab kommunizierten und genau definierten, Zeichnungsfrist erfolgen.
Kann ich beliebig viele Zeichnungsaufträge abgeben?
Wir nehmen pro Depot maximal 5 Zeichnungsaufträge entgegen. Bitte beachten sie auch, dass es nur zu einer Zuteilung kommen kann, wenn Sie unlimitiert ordern, bzw. Ihr Limit gleich dem Emissionskurs ist oder ihn übersteigt.
Sind Zeichnungen für Neuemissionen auch online möglich?
Selbstverständlich können Sie Neuemissionen auch über unseren DAB Depot-Manager 2.0 zeichnen. Die Ordermaske finden Sie im DAB Depot-Manager 2.0 unter "Zeichnungen".
Informationen zu Neuemissionen erhalten Sie unter der Telefonnummer 0 89 / 88 95 - 60 00 (Mo.-Fr. 08-23 Uhr, Sa. 10-15 Uhr, So. 15-20 Uhr).
Warum ist der Handel einer bei Ihnen zu zeichnenden Neuemission nicht im DAB Pilot-Handel möglich?
Durch den gleichzeitigen vorbörslichen Handel und die anschließende Zeichnung wäre durchaus eine Kursbeeinflussung möglich. Der DAB Pilot-Handel schließt deshalb aus rechtlichen Gründen alle Neuemissionen aus, die über die DAB oder über die HypoVereinsbank gezeichnet werden können.
Was kostet mich die Vormerkung der Zeichnung?
Die Vormerkung der Zeichnung ist online kostenlos. Per Fax, schriftlich oder telefonisch kostet sie jedoch EUR 5,–.
Bei einer erfolgreichen Zuteilung einer Vormerkung entfällt die Gebühr.
Was kostet mich die Zeichnung nach der Zuteilung?
Hier fallen die normalen Transaktionspreise (Grundpreis plus Staffel) an.
Bei telefonischer Order fallen zusätzlich EUR 10,– an.
Warum kann man die Bookbuildingspanne erst am ersten Zeichnungstag angeben?
Zur Ermittlung des Emissionspreises und aller anderen Eckdaten eines genauen Kurses (Unternehmenswert, Anzahl,...) startet der Emissionsführer zunächst das so genannte Pre-Marketing. Die Aktienverkäufer des betreffenden Instituts erforschen bei ihren größeren, meist institutionellen Kunden das grundsätzliche Interesse an den neuen Aktien. Daraus wird eine Preisspanne gebildet (Bookbuilding), in der der Emissionspreis liegen sollte.
Wie erfahre ich von meiner Zuteilung?
Sie können am ersten Börsenhandelstag, nach der erfolgten Zuteilung in Ihrem DAB Depot-Konto online sehen, wieviele Aktien Sie erhalten haben oder unter der Tel.-Nr. 0 89 / 88 95 - 60 00 (Mo.-Fr. 08-23 Uhr, Sa. 10-15 Uhr, So. 15-20 Uhr) anrufen.
Wann erhalte ich die schriftliche Bestätigung?
Die schriftliche Bestätigung geht Ihnen dann umgehend zu - i.d.R. 1-2 Tage später - bzw. wird Ihnen im Postmanager eingestellt.
Welche Anleger erhalten Neuemissionen zugeteilt?
Grundsätzlich sind alle Privatanleger bei Neuemissionen gleichgestellt. Ihre Zeichnungsaufträge werden von ihrer Bank gesammelt, die nach dem Börsengang des betreffenden Unternehmens ihr zugeteilte Aktien auf die Kunden verteilt. Werden wesentlich mehr Aktien nachgefragt, als überhaupt zur Verteilung zur Verfügung stehen, so offenbart sich dieses Problem zunächst dem Emissionsführer, bei dem alle Zeichnungsaufträge für die betreffende Emission gesammelt werden. Er ist es auch, der die Aktienpakete auf die verschiedenen Banken verteilt. Je geringer die Nachfrage, desto großzügiger kann er sein. Aber je mehr Nachfrage besteht und je größer die Überzeichnung eines Titels ist, umso restriktiver muss der Emissionsführer verfahren. So gehen Banken, die nicht zum Emissionskonsortium gehören, bei mehrfacher Überzeichnung meistens leer aus.
Bei der Zuteilung neuer Aktien müssen auch die institutionellen Kunden (Versicherungen, Vermögensverwalter, Investmentfonds) berücksichtigt werden, zumal sowohl dem Börsenneuling als auch dem Emissionsführer daran gelegen ist, für die auszugebenden Papiere Langfristanleger zu finden. Denn sie wollen in der Anfangsphase einen stabilen und möglichst positiven Kursverlauf der neuen Aktien erreichen.
Nach der Zuteilung der einzelnen Aktienpakete an die Banken, die am Börsengang beteiligt sind, beginnt dort die Verteilung auf die einzelnen Kunden. Und auch hier gilt die Faustregel: große Zeichnungssumme, große Zuteilung. Allerdings nur, wenn keine oder nur eine geringe Überzeichnung der Aktien vorliegt. Bei mehrfacher Überzeichnung werden die Zuteilungsmodalitäten vom Emissionsführer festgelegt. So können z.B. Kunden nur einen Bruchteil ihrer Zeichnungswünsche erfüllt bekommen. Bisweilen erhalten sie auch nur eine feste, von der Zeichnungshöhe unabhängige Anzahl Aktien. Und oftmals auch nur dann, wenn sie das Losglück trifft.
Um Missbrauch und Bevorzugung auszuschalten, wird in der Zwischenzeit per Zufallsgenerator entschieden, welche Kunden mit den begehrten Stücken bedacht werden. So kann es durchaus sein, dass von einer Aktienemission, die zu EUR 50,- an die Börse gebracht wird, nur jeder zehnte Zeichner zehn Stück erhält.
Selbstverständlich hält sich Ihre DAB bank auch an diese Verfahren der Zuteilung, und falls Neuemissionen überzeichnet sind, entscheidet das Los unabhängig von der Größe der einzelnen Zeichnungsaufträge.
Wie werden die neuen Aktien eingebucht?
Die Verteilung der neuen Aktien erfolgt oft am späten Nachmittag, so dass die Titel am nächsten Morgen im Wertpapier-Depot des Kunden eingebucht sind. Die schriftliche Mitteilung über die Zuteilung der Aktien erfolgt in der Regel ein bis zwei Tage später, oder wird Ihnen in den Postmanager gestellt. Wenn Sie sich vergewissern möchten, ob Sie bei der Neuemission berücksichtigt wurden, können Sie Ihr DAB Depot-Konto über Internet kontrollieren oder unter Tel. 0 89 / 88 95 - 60 00 (Mo.-Fr. 08-23 Uhr, Sa. 10-15 Uhr, So. 15-20 Uhr) anrufen. Allerdings kann die Einbuchung der zugeteilten Wertpapiere für den ersten Handelstag nicht garantiert werden.
Am Tag der ersten Börsennotiz, sobald Ihre DAB bank die Zuteilung von den Konsortialbanken erhalten hat, wird das für die Zeichnung reservierte Anlagekapital entweder vom Konto abgebucht oder wieder freigegeben, wenn der betreffende Anleger bei der Zuteilung nicht berücksichtigt werden konnte.
Welche Risiken entstehen beim Kauf von Neuemissionen?
Das größte Risiko bei Neuemissionen liegt darin, dass die Marktteilnehmer mit den jungen Aktien noch keine Erfahrung haben. Oft sind die Börsenneulinge noch wenig analysiert, so dass verlässliche Aussagen beispielsweise über Gewinnperspektiven und Kurspotential kaum möglich sind.
Bei Börsenneulingen, die nur relativ wenige Aktien im Umlauf haben , sind die Börsenumsätze außerdem sehr gering, so dass größere Käufe oder Verkäufe die Kurse signifikant verändern können. Besitzer von jungen Aktien müssen sich daher auf erhebliche Kursschwankungen einstellen.
