Vermögenswirksame Leistungen
Was sind "vermögenswirksame Leistungen"?
Nach dem Vermögensbildungsgesetz erhalten Sie als Arbeitnehmer vom Staat eine "Arbeitnehmer-Sparzulage" auf vermögenswirksame Leistungen. Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die Ihr Arbeitgeber in bestimmte Verträge anlegt. Die Höhe beträgt je nach Branche zwischen EUR 156,– und EUR 480,– pro Jahr.
Welche Vorteile habe ich beim Abschluss über die DAB bank AG?
- Mehr Geld vom Staat:
Bei der Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in einen Aktienfonds erhalten Sie eine höhere staatliche Förderung (18 % in den alten Bundesländern / 20 % in den neuen Bundesländern) als bei einer Anlage in Bausparverträge (9 %). (vgl. Punkt 3 "Welche Anlageformen gibt es?") - Individuelle Anlagemöglichkeiten:
Mit unserem Kooperationspartner Activest bieten wir Ihnen attraktive Anlagemöglichkeiten für Ihre vermögenswirksamen Leistungen. Sie können aus über 20 aussichtsreichen Fonds auswählen. - Rabatt auf den Ausgabeaufschlag:
Über die DAB bank AG erhalten Sie die Fonds von Activest mit 50 % Discount auf den Ausgabeaufschlag. Die beiden first-choice-Fonds investor WorldEquity und investor GlobalOpportunities erhalten Sie sogar mit 100 % Discount auf den Ausgabeaufschlag. - Einfache Beantragung:
Sämtliche Informationen zu den Fonds erhalten Sie im PDF-Format. Diese können Sie sich gezielt ausdrucken und müssen nicht erst noch umfangreiches Informationsmaterial anfordern. Den Antrag können Sie ganz einfach und schnell online ausfüllen, anschließend ausdrucken und an uns senden. Alles Weitere veranlassen wir.
Welche Anlageformen gibt es?
Durch den Staat geförderte Anlagen sind insbesondere Anlagen in Aktienfonds und Bausparverträge. Vermögenswirksame Leistungen können zwar auch in Sparverträge sowie Lebensversicherungen eingezahlt werden, eine staatliche Förderung gibt es hier jedoch nicht mehr.
Mit der Änderung des 5. Vermögensbildungsgesetzes zum 01. Januar 1999 wurde die Sparzulage für Anlagen in Aktienfonds angehoben, um die Arbeitnehmer verstärkt zur Anlage in Aktienfonds oder Mitarbeiterbeteiligungen anzuregen. Die Sparzulage beträgt hier 18 % für höchstens EUR 400,- pro Jahr (beziehungsweise 20 % für Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern, gilt bis 2004). Das Bausparen wird im Gegensatz dazu nur mit 9 % aus EUR 470,- pro Jahr gefördert.
Selbst wenn Sie keinen Anspruch auf staatliche Förderung haben, so sollten Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen auf jeden Fall anlegen. Verschenken Sie das Geld nicht!
Kann ich meine vermögenswirksamen Leistungen in jeden Investmentfonds einzahlen?
Nein. Die Gewährung der staatlichen Sparzulage für Anlagen in Investmentfonds ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So müssen z.B. 60 % des Fondsvermögens in Aktien investiert sein. Unser Kooperationspartner Activest bietet Ihnen eine große Auswahl an förderfähigen Fonds
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Muss jeder Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlen?
Der Arbeitgeberzuschuss ist grundsätzlich im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Einzelarbeitsvertrag geregelt. Zahlt Ihr Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen oder weniger als Sie anlegen möchten, können Sie einen Teil Ihres Verdienstes durch Ihren Arbeitgeber vermögenswirksam anlegen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, diese freiwilligen Beiträge zu überweisen.
Ich habe Anspruch auf die staatliche Sparzulage, bekomme aber von meinem Arbeitgeber keinen Zuschuss. Kann ich trotzdem einen solchen Vertrag abschließen?
Ja. Sie können Teile Ihres Verdienstes durch den Arbeitgeber vermögenswirksam anlegen lassen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihre freiwilligen Beiträge zu überweisen.
Wie muss ich die Sparzulage beantragen und wann wird sie ausgezahlt?
Das Finanzamt setzt die Sparzulage - auf Ihren Antrag - jedes Jahr nachträglich fest. Für den Antrag müssen Sie den Vordruck für die Einkommensteuererklärung verwenden. Das Institut, bei dem Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen angelegt haben, bescheinigt Ihnen jährlich die Höhe der zulagebegünstigten Leistungen und den Ablauf der Sperrfrist. Diese Bescheinigung müssen Sie Ihrem Antrag beilegen.
Das Finanzamt zahlt die festgesetzte Sparzulage nach dem Ende der jeweiligen Sperrfrist aus.
Wann kann ich über meine Fondsanteile bei vermögenswirksamen Leistungen verfügen?
Bei der Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Aktienfonds gilt eine Sperrfrist von 7 Jahren nach Vertragsabschluss. Die Einzahlung der Beiträge erfolgt bis zum Ablauf des sechsten Vertragsjahres, danach ruht der Vertrag ein Jahr. Wenn Sie vorher über Ihr Kapital verfügen, dann verlieren Sie den Anspruch auf die Sparzulage. Ausnahmen hiervon gibt es bei Heirat, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit sowie Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.
Beispiel
Sie haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers in Höhe von EUR 26,– pro Monat und möchten die maximale Sparzulage bei einer Anlage in Aktienfonds ausnutzen.
Sie schließen einen Vertrag zur Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in einen Aktienfonds ab. Der Arbeitgeber überweist rund EUR 34 ,– monatlich (EUR 26,– vom Arbeitgeber, rund EUR 8,– von Ihrem Gehalt) in den Vertrag. Nach Ablauf des sechsten Jahres ruht der Vertrag für ein Jahr und danach können Sie über die Anteile verfügen.
| Einzahlungen: | |
| vom Arbeitgeber EUR 26,– monatlich (6 Jahre) | EUR 1.872,– |
| zusätzlich Eigenleistung EUR 8,– monatlich (6 Jahre) | EUR 576,– |
| staatliche Sparzulage (pro Sparjahr EUR 81,60) | EUR 490,– |
| Kapitalerträge Beispiel: 6 % p.a., nach Abzug aller Kosten z.B. Ausgabeaufschläge) | EUR 687,– |
| Auszahlungsbetrag: | |
| nach 7 Jahren (incl. Sparzulage) | EUR 3.644,– |
Was muss ich beim Ausfüllen des Antrages beachten?
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Antrages unbedingt unsere Checkliste
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Wenn ich den Antrag ausgefüllt habe, wie geht es dann weiter?
Wir prüfen den Antrag und leiten diesen an die Depot-Bank (FondsServiceBank) unseres DAB star partners Activest weiter. Von dort erhalten Sie die Bestätigung der Kontoeröffnung sowie die Unterlagen für Ihren Arbeitgeber. Bitte leiten Sie diese unverzüglich weiter. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Muss ich nochmals einen Freistellungsauftrag ausfüllen, obwohl ich bereits einen Freistellungsauftrag bei der DAB habe?
Ja. Auch wenn Sie uns bereits einen Freistellungsauftrag erteilt haben, so benötigen wir für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen einen zusätzlichen Freistellungsauftrag, da das Depot bei der FondsServiceBank geführt wird.
Ich habe bereits einen Bausparvertrag. Kann ich noch zusätzlich in einen Investmentfonds einzahlen?
Ja. Wenn Sie Anspruch auf die staatliche Sparzulage haben, dann werden Sie so sogar doppelt gefördert. Sie erhalten dann 10 % Sparzulage (aus maximal EUR 480,– pro Jahr) auf Ihre vermögenswirksamen Leistungen im Bausparvertrag und weitere 20 % bzw. 25 % (aus maximal EUR 408,– pro Jahr) für Ihre vermögenswirksamen Anlagen im Aktienfonds. Insgesamt werden so vermögenswirksame Leistungen bis EUR 888,– im Jahr mit Sparzulage begünstigt.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
- Bei Fragen zum Abschlss eines vwL-Vertrages wenden Sie sich bitte an unsere Hotline 0 18 02 / 25 45 07.
- Bei Fragen zu bestehenden Verträgen steht Ihnen die gebührenfreie Hotline von Activest unter 0 18 03 / 7 78 77 87 zur Verfügung.
Wie hoch sind die Depotführungsgebühren?
Bei der Führung eines VWL-Depots reichen wir die entsprechenden fremden Gebühren weiter.
