Wertpapierabrechnung
Was ist die Makler-Courtage auf der Wertpapierabrechnung?
Als Preis an der Börse selbst wird nur die so genannte "Makler-Courtage" erhoben. Diese leitet die DAB bank an den Kunden weiter.
Folgende Sätze werden als Makler-Courtage erhoben: DAX-Werte: 0,04%; Nicht-DAX-Werte: 0,08%; (mindestens jedoch EUR 0,75). Für Anleihen gelten gesonderte Courtagesätze.
Die Kursfeststellung erfolgt immer durch einen offiziellen Makler. Die Makler-Courtage wird auf der Wertpapierabrechnung getrennt ausgewiesen. Auf die Höhe der Maklercourtage hat die DAB bank keinen Einfluss.
Was muss ich bei Fonds-Abrechnungen beachten?
Bei Fonds-Abrechnungen ist die DAB bank von der jeweiligen Fonds- bzw. Kapitalanlagegesellschaft (KAG) - bzw. von deren Depotbank - abhängig. Jede Fonds-Order wird nach ihrer Erteilung von der DAB bank an die jeweilige KAG weitergeleitet. Diese stellt die Abrechnung, die dann wiederum der DAB bank zugeht. Je nach KAG nimmt dies mehrere Tage in Anspruch. Bei Auslandsfonds kann die Abrechnung teilweise sogar bis zu sechs Wochen dauern. Erst wenn die Abrechnung bei der DAB bank vorliegt, kann diese die Verrechnung auf dem Kundenkonto vornehmen. Bei Fonds mit reduziertem Ausgabeaufschlag werden dem Kunden zunächst die Kosten in voller Höhe berechnet. Anschließend - und noch auf derselben Abrechnung - wird dem Kunden die Bonifikation gutgeschrieben.
Was bedeutet die Transaktionsnummer auf meiner Abrechnung?
Jede Abrechnung einer Wertpapierorder enthält eine Transaktions- und eine Geschäftsnummer. Wenn Sie Fragen zu einem Wertpapiergeschäft haben, geben Sie bitte stets diese Nummern mit an. Sie erleichtern uns damit die Recherche und tragen zu einer raschen Bearbeitung Ihrer Anfrage bei.
